Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Erforderliche Unterlagen
• Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei
zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen)
• Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/
CoC oder Einzelgutachten gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
(EG-FGV)/§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Datenbestätigung
des Herstellers
• EVB-Nummer: Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
• gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
(Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
• Zulassungsvollmacht für unseren KFZ-Zulassungsservice
• SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
• bei Firmen:
Handelsregisterauszug nicht älter als drei Jahr, Gewerbeanmeldung, Ausweis
der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person Geschäftsführer,
Prokurist
• bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten
Person Vorstand
Zulassen eines Gebrauchtfahrzeug
Erforderliche Unterlagen
• Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief
• Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein
• Ggf. amtliche KFZ-Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
und die Kennzeichen nicht übernommen werden können
• Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, Stempel müsste auf Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden sein.
• EVB-Nummer: Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
• gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
(Zulassung ist nur noch auf den Hauptwohnsitz möglich)
• KFZ-Zulassungsvollmacht für unseren KFZ-Zulassungsservice
• SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
• bei Firmen:
Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahr), Gewerbeanmeldung, Ausweis
der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer,
Prokurist)
• bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten
Person (Vorstand)