Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen eine Kfz- Zulassung ist unerlässlich, denn ohne gültige Zulassung darf ein Auto im Straßenverkehr nicht bewegt werden. Die Nummernschilder müssen dagegen aber nicht zwangsläufig auch dort erworben werden, sondern können auch bei anderen Schildermachern gekauft werden.
Muss ich meine KFZ Zulassung selbst anmelden?
Nein, wir von den Behördenboten übernehmen gerne Ihre Zulassung. Jemanden anderes damit beauftragen ist natürlich erlaubt. Wir benötigen lediglich eine Vollmacht von Ihnen . Vordrucke für diese Vollmachten finden Sie hier auf “benötige Dokumente” und in der Regel auf den Internetseiten der Zulassungsstellen. Ebenfalls benötigen wir auch den Personalausweis der Person für die man die Zulassung erledigen soll.
Woher bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?
Eine Kfz- Zulassung ohne Versicherungsbestätigung ist nicht möglich, deswegen sollten Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsstelle unbedingt eine besorgt haben. Keine Sorge, diese bekommen Sie ganz einfach von Ihrer Versicherung, dazu genügt ein Anruf. Die siebenstellige evB- Nummer wird Ihnen dann innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Bei Abschluss einer online Kfz-Versicherung erhalten Sie Ihrer evB-Nummer sofort. Hier können Sie am besten KFZ Verischerungen vergleichen: Preisvergleich.de und Check24.de
Kann ich mein Auto auch online zulassen?
Leider ist eine komplette online Zulassung noch nicht möglich. Allerdings können Sie bei uns online Ihren persönlichen Zulassungsdienst beauftragen. Sie sparen sich die Wartezeit in der Zulassungsstelle und ggf. auch die Parkgebühren. Den wer online unseren Zulassungsdienst beauftragt hat, verschwendet keinen Urlaubstag oder spart sich im Durchschnitt 3 Stunden Aufwand.
Mein Auto war schon abgemeldet- wie kann ich es wieder zulassen?
Früher ist die Betriebserlaubnis eines Autos automatisch nach 18 Monaten erloschen, wenn das Auto in dem Zeitraum nicht wieder zugelassen wurde. Inzwischen beträgt der Zeitraum aber 7 Jahre und erst dann wird auch erst eine Vollabnahme erforderlich. Wird in den 7 Jahre das Auto aber wieder zugelassen benötigt man lediglich die Fahrzeugpapiere und falls notwendig eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung.
Welche Papiere benötige ich sonst noch für eine Zulassung?
Das kommt ganz darauf an was Sie für eine Zulassung möchten, denn je nach Zulassung benötigen Sie auch andere Papiere. Es lohnt sich also auf jeden Fall vorab einmal bei unseren Zulassungsservice anzurufen unter 089 – 21 54 57 574 und sich ausführlich zu informieren welche Papiere für Ihre Wunschzulassung notwendig sind.
Eine Kfz Zulassung muss für jedes Fahrzeug erfolgen, dass im Straßenverkehr teilnehmen soll. Die Nummernschilder dagegen müssen nicht unbedingt bei der Zulassungsbehörde gekauft werden, sondern können sogar auch online erworben werden. Wer wenig Zeit hat kann auch jemanden anders beauftragen für ihn die Zulassung zu erledigen. Dafür benötigt diese Person lediglich eine Vollmacht des Fahrzeughalters und dessen Personalausweis, sowie auch seinen eigenen.
Ohne eine Versicherungsbestätigung ist eine Kfz- Zulassung ebenfalls nicht möglich. Deswegen muss vor der Zulassung Kontakt mit einer Versicherung aufgenommen werden. Innerhalb von 24 Stunden bekommt man bei Versicherungsabschluss am Telefon eine evB- Nummer mitgeteilt. Schließt man die Versicherung online ab bekommt man diese in der Regel sogar gleich mitgeteilt. Eine komplette online Zulassung des Fahrzeuges ist aber leider noch nicht möglich kann aber die Wartezeit auf der Zulassungsbehörde enorm verkürzen.
Sollte man einen Gebrauchtwagen wieder zulassen wollen der noch keine 7 Jahre stillgelegt war benötigt man lediglich die Fahrzeugpapiere, sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung. Um das Auto wieder für den Straßenverkehr zulassen zu können. Je nachdem was man für eine Zulassung möchte für sein Fahrzeug können dafür verschiedene Papiere notwendig sein, deswegen sollte man sich vorab gut informieren welche gebraucht werden.